Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsschluss
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem DJ / Dienstleister (nachfolgend „DJ“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
3. Eine Buchung gilt als verbindlich, sobald ein schriftliches oder elektronisches Angebot bestätigt und eine Anzahlung geleistet wurde. Der Vertrag kommt mit Bestätigung durch den DJ zustande (schriftlich, per E-Mail oder Messenger-Nachricht mit eindeutiger Zusage).

§ 2 Gage, Anzahlung & Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarte Gage versteht sich als Endpreis, ggf. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 40 % der Gesamtgage zur verbindlichen Terminreservierung fällig. Der Termin gilt erst mit vollständigem Zahlungseingang der Anzahlung als fest bestätigt.
3. Der verbleibende Betrag ist am Veranstaltungstag nach Leistungserbringung sofort fällig und wahlweise in bar oder per vorher vereinbarter Zahlungsart zu begleichen.
4. Zusätzlich vereinbarte Leistungen sowie darüber hinausgehende Einsatzzeiten werden gesondert berechnet und entsprechend in Rechnung gestellt.

§ 3 Ausfall des DJs
1. Kann der DJ den Auftritt wegen schwerer Krankheit, Unfall oder unverschuldeter technischer Pannen (z. B. Autopanne) nicht wahrnehmen, informiert er den Kunden unverzüglich. Der DJ bemüht sich in diesem Fall nach besten Kräften, einen adäquaten Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen zu vermitteln.
2. Kann der Auftragnehmer keinen gleichwertigen und für den Auftraggeber zumutbaren Ersatz-DJ stellen oder lehnt der Auftraggeber einen vorgeschlagenen Ersatz aus sachlich gerechtfertigten Gründen ab, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hierdurch zusätzliche Kosten entstehen. In diesem Fall sind bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe unverzüglich zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche über die Rückerstattung der bereits geleisteten Beträge hinaus, sind ausgeschlossen.
3. Ein Rechtsanspruch auf Vermittlung besteht nicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag / Stornogebühren
Der Rücktritt des Auftraggebers ist im Vorfeld unverzüglich fernmündlich und anschließend schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp) mitzuteilen.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass der DJ dies zu vertreten hat, greift folgende Stornostaffel basierend auf der vereinbarten Gesamtgage:
1. Bis 30 Tage vor der Veranstaltung: Einbehalt der Anzahlung.
2. 29 bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 60 % des Gesamtbetrages.
3. Weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung 100 % der Gage.
4. bei Nichtabsage: 100 % der Gage.
5. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden gestattet. Ersparte Aufwendungen des DJs (z. B. Fahrtkosten, falls vereinbart ) werden abgezogen.

§ 5 Absage bei höherer Gewalt
1. Kann der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung infolge von Umständen, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen (insbesondere höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen), nicht erbringen, sind Ansprüche des Auftraggebers auf Rücktritt, Schadensersatz sowie Minderung oder Zurückbehaltung der Vergütung ausgeschlossen.
2. Bei Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfällen oder vergleichbaren, nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Ereignissen verbleibt die geleistete Anzahlung beim Auftragnehmer und wird nicht erstattet.
3. Wetterrisiken bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Kunde. Bei witterungsbedingtem Ausfall ist die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu entrichten.

§ 6 Technische Rahmenbedingungen
1. Sofern keine vollständige Technik durch den Auftragnehmer gestellt wird, erfolgt die Performance auf Basis der am Veranstaltungsort vorhandenen technischen Infrastruktur.
2. Die Verantwortung für die grundlegende technische Eignung der Location verbleibt beim Auftraggeber bzw. Veranstaltungsort.
3. Auf Wunsch erfolgt eine frühzeitige technische Abstimmung mit Location oder weiteren Dienstleistern.

§ 7 Sicherheit und Haftung
1. Der DJ verwendet professionelles und hochwertiges Equipment. Der Kunde haftet für Schäden durch unsachgemäße Behandlung der Technik sowie sonstigem Eigentum des Djs und seiner Begleitperson durch die Gäste, während der Veranstaltung anwesende Dritte (Vandalismus, unzureichende Stromversorgung oder bei widrigen Wetterumständen), soweit kein Verschulden des DJs vorliegt.
2. Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung etwaiger GEMA-Gebühren, sofern diese anfallen. Der Auftragnehmer verwendet ausschließlich rechtmäßig lizenzierte Musikquellen.
3. Der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
4. Der Auftraggeber gewährleistet während der gesamten Veranstaltungsdauer die Sicherheit des Auftragnehmers und seiner Begleitperson und trifft hierfür alle erforderlichen und zumutbaren Schutzmaßnahmen.
5. Der DJ haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen während der Veranstaltung wird nur gehaftet, wenn diese durch den DJ direkt verursacht wurden.

§ 8 Haftungsausschluss Charakter der Darbietung

Die Musikauswahl erfolgt individuell und orientiert sich an Atmosphäre, Publikum sowie dem Verlauf der Veranstaltung. Stimmung und Publikumsreaktionen sind Bestandteil einer dynamischen Live-Situation und entziehen sich naturgemäß einer verbindlichen Zusicherung.
Für daraus resultierende Erwartungen wird – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – keine Haftung übernommen. Die Leistungsfähigkeit der bereitgestellten Ton-, Licht- und Medientechnik setzt geeignete Rahmenbedingungen voraus. Örtliche oder externe Einschränkungen lassen die vereinbarte Vergütung unberührt.
Ziel der Leistung ist eine stilvolle, professionelle und emotional stimmige musikalische Gesamtinszenierung auf höchstem Niveau.

Künstlerisches Konzept & Leistungsverständnis:
Der Auftragnehmer erbringt eine individuell und stilvoll zusammengestellte musikalische Begleitung sowie eine Live-DJ-Performance auf hohem Niveau. Die Leistung versteht sich als künstlerische Live-Dienstleistung, die den emotionalen Verlauf, die Atmosphäre und den Charakter der Veranstaltung in Echtzeit musikalisch begleitet und formt. Jede Veranstaltung ist einzigartig. Die musikalische Gestaltung erfolgt situativ, mit höchstem Anspruch an Qualität, Harmonie und ästhetische Wirkung.

§ 9 Verpflegung & Logis
Der Auftraggeber übernimmt die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehenden Kosten für eine angemessene Verpflegung sowie – soweit erforderlich – eine dem Niveau und Anspruch der Veranstaltung entsprechende Unterbringung des Auftragnehmers und seiner Begleitperson.

§ 10 Datenschutz und Aufzeichnungen Fotos/Videos

1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Aufnahmen anzufertigen und diese zu dokumentarischen sowie repräsentativen Zwecken zu verwenden. Der Auftraggeber erklärt hierzu sein Einverständnis.
2. Die entstandenen Bild- und Tonaufnahmen dürfen zu Dokumentations-, Schulungs- sowie repräsentativen und werblichen Zwecken verwendet und insbesondere auf den digitalen und analogen Medien des Auftragnehmers (einschließlich Website, Social Media und Präsentationsmaterialien) veröffentlicht werden.
3. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, zweckgebunden sowie mit größter Sorgfalt und Diskretion.
4. Der Auftraggeber kann seine Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten und Aufnahmen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, soweit dem keine zwingenden rechtlichen Gründe entgegenstehen.

§ 11 Zusammenarbeit & Haltung
Diese Zusammenarbeit basiert auf Vertrauen, Professionalität und einem gemeinsamen Anspruch an eine außergewöhnlich hochwertige Hochzeitsfeier.
Beide Parteien verpflichten sich zu klarer, respektvoller und lösungsorientierter Kommunikation.

§ 12 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

AGB für DJ- & Eventmusikdienstleistungen (B2B)

§ 1 Geltungsbereich & Abweichende Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem DJ / Dienstleister (nachfolgend „Dienstleister“) und gewerblichen Auftraggebern, insbesondere Unternehmen, Eventagenturen und Institutionen (nachfolgend „Kunde“), über die Erbringung von DJ- und Musikdienstleistungen im Rahmen von Veranstaltungen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Vertrages ist die professionelle musikalische Begleitung von Veranstaltungen durch den Dienstleister.
Die Leistung umfasst insbesondere:
• kuratierte DJ-Performance entsprechend Briefing / Eventkonzept
• musikalische Gestaltung unter Berücksichtigung des Marken- und Zielgruppenprofils
• Vorbereitung (Musikrecherche, Abstimmung mit Veranstalter / Agentur)
• Durchführung der vereinbarten Spielzeit vor Ort

§ 3 Vertragsschluss
• Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) des Auftraggebers zustande.
• Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs (z. B. zusätzliche Ton-/Lichttechnik) bedürfen der Textform und werden gesondert nachberechnet.
• Optional kann der Dienstleister eine Terminreservierung von einer Anzahlung abhängig machen. Erst nach Zahlungseingang gilt der Termin als verbindlich reserviert.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung versteht sich als Nettogage zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, beinhaltet die Gage:
• DJ-Performance für die vertraglich vereinbarte Dauer
• Vorbereitung und musikalische Konzeption
• Standard-Equipment (DJ-Controller/Setup, sofern nicht anders definiert)
• Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB).

Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
• Licht-, Ton- und Eventtechnik (Full Production)
• Reise-, Übernachtungs- und Transportkosten
• zusätzliche Spielzeiten (Overtime)
• Moderation (optional)
• Eine Verlängerung der Spielzeit ist nur nach vorheriger Zustimmung möglich. Diese wird mit einem Stundensatz (Overtime Fee) zzgl. USt berechnet und ist unmittelbar vor Ort oder im Anschluss zu vergüten.

Sofern individuell nichts Abweichendes vereinbart wurde:
• spätestens 7 Tage nach Veranstaltung oder gemäß Rechnungsstellung
Bei kurzfristigen Buchungen (<14 Tage vor Event) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie ggf. Mahn- und Inkassokosten.

§ 5 Leistungsänderungen / Eventanpassungen
Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss (Spielzeit, Location, technische Anforderungen) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister.
Der Dienstleister behält sich vor, bei wesentlichen Änderungen eine Anpassung der Vergütung vorzunehmen.

§ 6 Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung bedarf der Schriftform.

Es gelten folgende pauschale Ausfallhonorare:
• bis 90 Tage vor Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Vergütung
• 89 bis 30 Tage: 60 %
• 29 bis 14 Tage: 80 %
• weniger als 14 Tage: 100 %
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Ausfall des Dienstleisters / Ersatzregelung
• Im Falle von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt ist der Dienstleister berechtigt, einen qualifizierten Ersatz-DJ zu stellen.
• Der Dienstleister ist berechtigt, zur Leistungserfüllung gleichwertige Subunternehmer einzusetzen.
• Sofern kein Ersatz gestellt werden kann, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

§ 8 Höhere Gewalt & Event-Absage
• Im Falle von höherer Gewalt (z. B. Krieg, Streik, Pandemie, behördliche Verbote) werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei.
• Wirtschaftliche Gründe des Auftraggebers (z. B. mangelnder Ticketverkauf, Absage durch Hauptsponsoren, interne Budgetstreichungen) gelten ausdrücklich nicht als höhere Gewalt. In diesen Fällen greift die Stornostaffel aus § 5.
• Bei Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfällen oder vergleichbaren, nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Ereignissen verbleibt die geleistete Anzahlung beim Auftragnehmer und wird nicht erstattet.
• Wetterrisiken bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Kunde. Bei witterungsbedingtem Ausfall ist die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu entrichten.

§ 9 Technische Infrastruktur
• Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten einen sicheren, trockenen und ebenen Arbeitsplatz (mindestens 4 x 2 Meter) sowie eine den technischen Anforderungen entsprechende, separat abgesicherte Stromversorgung (1 x 16A Schuko oder 3 x 220/230 V) direkt am DJ-Pult zur Verfügung.
• Sofern keine vollständige Technik durch den Auftragnehmer gestellt wird, erfolgt die Performance auf Basis der am Veranstaltungsort vorhandenen technischen Infrastruktur.
• Die Verantwortung für die grundlegende technische Eignung der Location verbleibt beim Auftraggeber bzw. Veranstaltungsort.
• Auf Wunsch erfolgt eine frühzeitige technische Abstimmung mit Location oder weiteren Dienstleistern.

§ 10 Sicherheit und Haftung
• Der Auftraggeber verwendet professionelles und hochwertiges Equipment. Der Kunde haftet für Schäden durch unsachgemäße Behandlung der Technik sowie sonstigem Eigentum des Djs und seiner Begleitperson durch die Gäste, während der Veranstaltung anwesende Dritte (Vandalismus, unzureichende Stromversorgung oder bei widrigen Wetterumständen), soweit kein Verschulden des DJs vorliegt. Der Auftraggeber hat hierfür eine entsprechende Veranstalterhaftpflichtversicherung vorzuweisen.
• Der Auftraggeber ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung etwaiger GEMA-Gebühren, sofern diese anfallen. Der Auftragnehmer verwendet ausschließlich rechtmäßig lizenzierte Musikquellen.
• Der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
• Der Auftraggeber gewährleistet während der gesamten Veranstaltungsdauer die Sicherheit des Auftragnehmers und seiner Begleitperson und trifft hierfür alle erforderlichen und zumutbaren Schutzmaßnahmen.

§ 11 Haftungsbeschränkung des Auftragnehmers
• Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
• Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
• Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen.

§ 12 Haftung Charakter der Darbietung
• Die Musikauswahl erfolgt individuell und orientiert sich an Atmosphäre, Publikum sowie dem Verlauf der Veranstaltung. Stimmung und Publikumsreaktionen sind Bestandteil einer dynamischen Live-Situation und entziehen sich naturgemäß einer verbindlichen Zusicherung.
• Für daraus resultierende Erwartungen wird – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – keine Haftung übernommen. Die Leistungsfähigkeit der bereitgestellten Ton-, Licht- und Medientechnik setzt geeignete Rahmenbedingungen voraus. Örtliche oder externe Einschränkungen lassen die vereinbarte Vergütung unberührt.
• Ziel der Leistung ist eine stilvolle, professionelle und emotional stimmige musikalische Gesamtinszenierung auf höchstem Niveau.

Künstlerisches Konzept & Leistungsverständnis:
Der Auftragnehmer erbringt eine individuell und stilvoll zusammengestellte musikalische Begleitung sowie eine Live-DJ-Performance auf hohem Niveau. Die Leistung versteht sich als künstlerische Live-Dienstleistung, die den emotionalen Verlauf, die Atmosphäre und den Charakter der Veranstaltung in Echtzeit musikalisch begleitet und formt. Jede Veranstaltung ist einzigartig. Die musikalische Gestaltung erfolgt situativ, mit höchstem Anspruch an Qualität, Harmonie und ästhetische Wirkung.

§ 13 Bild-, Ton- und Referenznutzung

Der Dienstleister ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung erstellte Foto- und Videoaufnahmen für eigene Marketing- und Referenzzwecke zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

§ 14 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
• Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
• Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
• Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Dienstleisters.
• Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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